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Mittwoch, 6. Dezember 2017

Notizen aus der Provinzhauptstadt: Linke & Piraten wollen Mehreinnahmen der Stadt für soziale Verbesserungen nutzen.

Zwei von 17 Haushaltsanträgen auch zur Beschäftigungspolitik

Rekordeinnahmen bei der Gewerbesteuer. Höhere Schlüsselzuweisungen vom Land. Am 14.12.2017 will der Stadtrat den Haushalt für 2018 beschließen. Fraktionsvorsitzender Utz Kowalewski für LINKE & PIRATEN: „Das Konjunkturhoch müssen wir nutzen, um ganz konkrete Verbesserungen für die Dortmunder Bevölkerung zu erreichen.“ Unter unseren sozialpolitischen Forderungen stehen die dringenden Probleme der Nordstadt im Fokus. Und zwei Anträge zur Beschäftigungspolitik der Stadt.

Antrag 9: Übernahme von AGH-Kräften in das Tiefbauamt
Den in den Projekten des Tiefbauamtes beschäftigten externen Mitarbeitern aus dem Bereich der Arbeitsgelegenheiten (AGH) werden Perspektiven für eine Übernahme in den Bereich Stadtgrün des Tiefbauamtes eröffnet. Dies ist im Organisationsverfahren im Bereich Grünpflege zu berücksichtigen.
Begründung:
AGH-Stellen sind nur dann zu rechtfertigen, wenn mit ihnen eine konkrete Perspektive zur Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt verbunden ist. Ihre Tätigkeiten müssen zusätzlich sein und dürfen nicht in Konkurrenz zum ersten Arbeitsmarkt stattfinden. Gleichzeitig ist jedoch festzustellen, dass Menschen, die ohne eine ordentliche Bezahlung unter Sanktionsandrohung zur Arbeit angehalten werden, sich in ihrer Menschenwürde reduziert fühlen. Zudem sorgen nach Untersuchungen der Hans-Böckler-Stiftung AGHs durch den sogenannten Einsperreffekt für eine längere Verweildauer im SGB II-Bezug als ohne Arbeitseinsatz in einer AGH. Daher ist aus unserer Sicht erforderlich, dass mit dem AGH-Einsatz eine konkrete Übernahme in eine reguläre Beschäftigung in signifikanter Größenordnung verbunden ist.

Antrag 13: Erhöhung der Ausbildungsquote
Der Rat beschließt die bedarfsgerechte Erhöhung der Ausbildungsquote um mindestens 1 Prozent zum neuen Ausbildungsjahr 2019.
Begründung:
Bereits aktuell kommt es zu Problemen bei notwendigen Stellenbesetzungen bedingt durch die Altersfluktuation und den Aufgabenzuwachs in der Verwaltung sowie mangelnde Bewerber auf dem Arbeitsmarkt. So ist aktuell eine größere Anzahl an Stellen unbesetzt. Um eine funktionsfähige Verwaltung aufrechterhalten zu können, stellt sich die eigene Ausbildung als geeignetes Instrument dar, den Bedarf an Nachwuchskräften sicherzustellen.
Auf die Analyse des Personalrates zum Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018 wird verwiesen.

Samstag, 18. März 2017

Privat vor Staat: Kernhaushalt – Eigenbetriebe – Sondervermögen – Beteiligungsunternehmen

Seminar der Ratsfraktion DieLINKE&Piraten Dortmund zur Einführung ins kommunale Haushaltsrecht (NKF), Teil 4

Im 1. Block des Seminars sahen wir, wie die nach dem Untergang des „Realsozialismus“ gewachsene Kapitalmacht die Kommunalfinanzen stärker für die „Marktkräfte“ aufschließt:
- durch Umverteilung des Sozialprodukts von den öffentlichen Haushalten auf private Konten,
- durch Privatisierung öffentlicher Aufgaben und der dafür erforderlichen Einrichtungen und Anlagen.
Jetzt wollen wir untersuchen, mit welchen Methoden und Instrumenten das neue Haushaltsrecht die Vermarktung öffentlicher Ressourcen vorantreibt. Der folgende Block steht deshalb unter dem Thema „Privat vor Staat“ und behandelt die Betätigung der Kommune in unterschiedlichen Formen öffentlicher und privater Unternehmungen.

Dafür stützen wir uns vor allem auf zwei öffentlich zugängliche Quellen, die beide zum Anhang des städtischen Haushaltsplans gehören:
- die Bilanz,
- den Beteiligungsbericht.

An der Bilanz interessiert uns in diesem Zusammenhang das auf der Aktivseite aufgelistete Anlagevermögen der Stadt.

Wir stellen fest: Dortmunds Anlagevermögen hat in den zehn Jahren seit Einführung des NKF um -90 Mio € (-1,5 %) abgenommen.

Das allein wäre kaum der Rede wert. Aber innerhalb des Anlagevermögens gab es eine erhebliche Verschiebung, erkennbar zunächst am Schrumpfen der Sachanlagen um  -1,2 Mrd € (-29 %). Sie hat zwei Ursachen:

-       Zum einen zeigt die Auflistung der Sachanlagen in der Bilanz, dass fast alle stadteigenen Infrastrukturen seit 2006 mehr oder weniger stark an Wert verloren, teilweise infolge Entwertung durch unterlassene Instandhaltung, teilweise wohl auch durch Stilllegung, Auslagerung, Abbau oder Veräußerung (das ist in der Bilanz nicht zu erkennen), jedenfalls ein starker Wertverlust.

-       Zum anderen sehen wir eine gegenläufige Verschiebung von den Sachanlagen zu den Finanzanlagen (+1,1 Mrd €).

Hier kommen wir erstmals der systematischen Privatisierung städtischen Vermögens auf die Spur. Weiter aufgegliedert, bestehen die Finanzanlagen aus Sondervermögen, Anteilen an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und sonstigen Finanzanlagen (vor allem Ausleihungen an Sondervermögen und verbundene Unternehmen). 

Sondervermögen sind Vermögensteile im Eigentum der Kommune, rechtlich unselbständig, agieren aber organisatorisch und finanziell wesentlich selbstständiger als die Abteilungen der Kernverwaltung (Dezernate, Stadtämter). Als Sondervermögen geführt werden u.a. Eigenbetriebe (kommunale Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit), nicht rechtsfähige Stiftungen und öffentliche Einrichtungen, für die aufgrund gesetzlicher Vorschriften Sonderrechnungen geführt werden müssen. Sondervermögen sind aus dem kommunalen Haushalt ausgegliedert, im Haushaltsplan und Jahresabschluss der Trägerkommune werden sie nur mit ihrem Jahresergebnis ausgewiesen. Sie haben i.d.R. eigene Geschäftsführungen und werden von gesonderten Betriebsausschüssen des Stadtrats kontrolliert.

Sondervermögen bilden also infolge der Ausgliederung aus dem Kernhaushalt eine Art „Schattenhaushalt“, sozusagen die Vorstufe zur Privatisierung.

Gemäß Bilanz hat sich seit Einführung des NKF der Umfang der 10 städtischen Sondervermögen mehr als vervierfacht (+655 Mio €), während die Sachanlagen im Kernhaushalt entsprechend schrumpften. Daraus müssen wir schließen, dass die Verwaltung das Ziel verfolgt (oder zumindest in Kauf nimmt), immer mehr öffentliche Aufgaben der direkten Kontrolle des demokratisch gewählten Rates und der Öffentlichkeit zu entziehen und im Schatten halb-öffentlicher Betriebsausschüsse zu verstecken.

Auf die eigentliche Privatisierung städtischen Eigentums aber stoßen wir unter der Bilanzposition „Anteile an verbundenen Unternehmen“. So bezeichnet das Handelsgesetzbuch (HGB) Unternehmen ein und desselben Konzerns (bestehend aus einem Mutterunternehmen und Töchtern), wenn die Konzernmutter auf das Tochterunternehmen unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann. Sie sind zwar juristisch selbständig, jedoch wirtschaftlich durch Kapitalbeteiligung und/oder Vertrag miteinander verbunden. Forderungen und Verbindlichkeiten der Konzerngesellschaften gegeneinander werden im Konzernabschluss verrechnet („Konsolidierung“).

Hier geht nun die Vermischung von Privat und Öffentlich untrennbar durcheinander. In allen Fällen – mit einer einzigen Ausnahme: der Sparkasse als AöR – sind es Unternehmen in privater Rechtsform, die zum „Konzern Stadt Dortmund“ gehören: AG, GmbH, GbR. Über sie hat die gewählte Volksvertretung überhaupt keine Machtbefugnisse mehr. Sondern nach Aktiengesetz bzw. GmbH-Gesetz bilden sie ihre eigenen, von der Politik unabhängigen Führungsorgane. In sie werden nur einzelne handverlesene Vertreter der Stadt entsandt und sind durch das Gesetz verpflichtet, das „Wohl des Unternehmens“ über das Wohl der Kommune zu stellen.

Einige dieser Unternehmen hat die Stadt durch Ausgliederung - „Outsourcing“ - früherer Stadtämter selbst gegründet. Einige hält sie auch noch vollständig im städtischen Eigentum. Doch an den allermeisten sind andere Institutionen und/oder private Anleger beteiligt (z.B. sind 39 % der DEW21 im Eigentum des RWE-Konzerns).

Zwar blieb in der städtischen Bilanz die entsprechende Vermögensposition nahezu konstant, aber wie der Beteiligungsbericht ausweist, verbirgt sich dahinter ein krebsartig wucherndes Wachstum der Tochter- und Enkelunternehmen. Außer den „verbundenen Unternehmen“ hält die Stadt weitere Minderheitsbeteiligungen an Unternehmen der Privatwirtschaft.

Dem Bericht zufolge schnellte die Gesamtzahl der Unternehmen, an denen die Stadt Dortmund direkt oder über ihre Töchter indirekt beteiligt ist, von 86 (2006) auf 120 (2016) hoch und die Summe des städtischen Kapitals in ihnen von 1,56 Mrd € auf über 2 Mrd €. Das entspricht mehr als zwei Dritteln des eigenen städtischen Sachanlagevermögens, die dem öffentlich-rechtlichen Bereich entzogen und in privatrechtliche Unternehmungen verschoben wurden. Während die stadteigenen Sachanlagen schrumpfen, schießen diese Finanzanlagen geradezu in die Höhe.

Ausgegliedert und zum Teil privatisiert wurden u.a. z.B. DSW21, EDG, der Flughafen, das Klinikum, Seniorenheime, Kindertagesstätten, Bäder, Sportanlagen, Freizeitstätten, Spielplätze.
Die Ausgliederungen haben für den Kernhaushalt folgende Einspareffekte:

-       Die Personalkosten der Kernverwaltung reduzieren sich a) über Personalabbau und b) über Lohndumping durch Wechsel aus dem TVÖD in niedrigere Tarife,
-       Investitionen und Abschreibungen können aus dem Kernhaushalt in selbständig wirtschaftende Betriebe ausgelagert werden,
-       An vielen der städtischen Tochter- und Enkelbetriebe sind private Investoren beteiligt.

-       Folglich konnten im Kernhaushalt auch die Investitionskredite zurückgefahren werden. Dieser angebliche Schuldenabbau, den der Kämmerer als Heldentat feiert, war in Wirklichkeit eine Schuldenverlagerung in Sonderrechnungen.

Dienstag, 7. März 2017

Austerität vor Lebensqualität: „Schwarze Null“ als höchstes Ziel des „Neuen Kommunalen Finanzmanagements“ (NKF)

Seminar der Ratsfraktion DieLINKE&Piraten Dortmund, März 2017, 3.Teil

Wie schon dargestellt, hat das NKF Minister Schäubles „schwarze Null“ zum höchsten Gott der Kommunalpolitik erhoben. Diesem Gott zu Ehren hat der Landes-Gesetzgeber einen komplizierten Götzenkult aufgebaut. De facto steht die „schwarze Null“ sogar höher als das Grundgesetz. Sie hat die Macht, hartnäckige Sünder gegen sie mit dem Entzug der grundgesetzlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung zu bestrafen.

Die Gemeindeordnung NRW bestimmt (§ 75 Abs.2): „Der Haushalt muss in jedem Jahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein.“ Wenn eine Gemeinde dagegen verstößt, indem sie ihren Haushalt mit einem Minus abschließt, das bestimmte Grenzen übersteigt, muss sie den Haushalt bei der Aufsichtsbehörde, der Bezirksregierung zur Genehmigung vorlegen. Die kann ihr dann Auflagen oder Bedingungen erteilen und muss ein „Haushaltssicherungskonzept“ anfordern.

In diesem Fall muss die betroffene Kommune einen zusätzlichen Plan aufstellen und genehmigen lassen, wie sie innerhalb von zehn Jahren einen Ausgleich zwischen Einnahmen und Ausgaben erreichen will.

Dabei ist die Aufsichtsbehörde grundsätzlich darauf beschränkt, eine Reduzierung der Mittel für freiwillige Leistungen anzumahnen (in Dortmund waren das z.B. Ende 2014: 164 Mio € von 2 Mrd € Gesamtvolumen des Haushalts); es ist ihr jedoch untersagt, konkrete Maßnahmen oder Projekte zur Einsparung vorzuschreiben. Alle Zahlungen aus gesetzlichen Pflichtaufgaben sind weiter zu führen und ebenso alle freiwilligen Leistungen, zu denen die Stadt sich vertraglich verpflichtet hat. Zulässige Maßnahmen zur Haushaltssicherung sind auch Investitionen, die in späteren Jahren Erträge erwarten lassen. Das Gerücht, dann würden Arnsberger Bürokraten das Dortmunder Theater schließen, malt also einen Teufel an die Wand, den es nicht gibt.

Wie man sieht, kommt das NKF auf dieser Stufe noch ohne krasse Eingriffe in die kommunale Selbstverwaltung aus. Erst wenn sich trotz Haushaltssicherungskonzeptes die Finanzlage der Stadt nicht nachhaltig verbessert oder gar weiter verschlechtert, drohen härtere Eingriffe – bis hin zum berüchtigten staatlichen „Sparkommissar“ (siehe unten).

Selbstverständlich ändert das Haushaltssicherungsregime des NKF überhaupt nichts an der chronischen, politisch gewollten Unterfinanzierung der Kommunen (siehe Teil 1), kann daher auch nicht verhindern, dass künftige Fehlbeträge die Stadt in die Überschuldung treiben. Vielmehr ist sein einziger, so auch gewollter Effekt: die Verschärfung der Austeritätspolitik.

Die Dortmunder Verwaltung  verfolgt allerdings die Taktik, mit freiwilligen Kürzungsrunden dem staatlich verordneten Zwangssparen vorauseilend zuvor zu kommen. Auf die Art hat sie seit 2009 über 200 Mio € außerplanmäßig eingespart – ohne damit die alljährlichen Defizite nachhaltig senken zu können. Dass Stadtspitzen lieber eigenhändig die Axt schwingen, lässt sich aus dem marktwirtschaftlichen Kalkül dieser beamteten „Konzernmanager“ erklären: Natürlich wissen sie so gut wie wir, dass es in einer Marktwirtschaft völlig ausgeschlossen ist, verlässlich auf zehn Jahre hinaus zu planen. Da sie über den Tellerrand ihrer jährlichen Haushaltspläne und der nächsten Kommunalwahl nicht hinaus sehen, wirtschaften sie lieber von der Hand in den Mund und vermeiden längere Festlegungen, für die sie die Aufsichtsbehörde zur Rechenschaft ziehen könnte.
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Weil immer mehr Kommunen mit dem Eigenkapital schon nahe null oder im Minus stehen und somit nach der Gemeindeordnung überschuldet sind, musste der Landesgesetzgeber über das NKF hinaus einen neuen „Rettungsring“ erfinden: den Stärkungspakt Stadtfinanzen. Danach müssen überschuldete Kommunen einen „Haushaltssanierungsplan“ aufzustellen, mit dem sie in jährlichen Stufen binnen fünf Jahren den Haushalt ausgleichen wollen. Dafür bekommen sie einige zusätzliche Haushaltsmittel. Die Erfüllung des Sanierungsplans wird von der Aufsichtsbehörde laufend überwacht. Werden die Planziele nicht erreicht, kann der Innenminister des Landes einen Beauftragten bestellen, der an Stelle des Gemeinderates alle finanziell relevanten Beschlüsse für die Gemeinde fasst („Sparkommissar“).

Als „stärkungs“bedürftig nach diesem Pakt gelten in NRW mittlerweile (März 2016) 71 Städte und Gemeinden. Bis 2020 sollen sie ihre Haushalte ausgeglichen haben. Dafür bekommen sie insgesamt rund 7 Mrd €, den größten Teil aus der Landeskasse, einen kleineren von anderen Kommunen in NRW, die finanziell noch nicht ganz so schlecht dastehen.

Der Stärkungspakt bekommt inzwischen Kritik von allen Seiten. Durch die Sparauflagen werden diese Kommunen gezwungen, Steuern zu erhöhen und freiwillige Leistungen, z.B. Kulturförderung auf null zu kürzen, womit sie noch unattraktiver werden und Wirtschaftskraft verlieren. Die Sätze für Gewerbesteuer und Grundsteuer, die beiden wichtigsten Einnahmequellen, welche die Kommunen selbst festlegen können, sind in NRW bundesweit die höchsten. Seit Beginn des Stärkungspaktes (2011) steigen sie permanent. 


Umstritten sind gegenwärtig die möglichen Auswirkungen der ins Grundgesetz aufgenommenen (Staats-) Schuldenbremse ab 2020. Dem Buchstaben des Gesetzes nach gilt sie nicht für die Kommunen. Doch wenn die Rechtsauslegung der EU sich durchsetzt, wird es nicht lange dauern, bis NRW den Gemeinden das Schuldenmachen unter Hinweis auf die Schuldenbremse erschwert. Das würde das Sparen und Streichen an den kommunalen Leistungen noch weiter verschärfen. 

Freitag, 24. Februar 2017

Das „Neue Kommunale Finanzmanagement“ (NKF)

Seminar der Ratsfraktion DieLINKE&Piraten Dortmund, Februar 2017  - 2.Folge 

Ohne uns hier in die Details des Haushaltsplans vertiefen zu können, wollen wir am Beispiel Dortmund einige typische Trends der Haushaltsentwicklung aufzeigen. Dazu fasse ich die wichtigsten Ergebnisse der ersten zehn Jahre im NKF zusammen.

Ungeachtet aller Buchführungsfinessen bleibt die Nagelprobe auf jeden öffentlichen Haushalt der schlichte Vergleich von Einnahmen und Ausgaben.

- Erstes Ergebnis: Die „ordentlichen Erträge“ bleiben Jahr für Jahr um –zig Millionen Euro hinter den „ordentlichen Aufwendungen“ zurück, kumuliertes Defizit in 10 Jahren: 858 Mio € (durchschnittlich 78 Mio € jährlich, bei einem Haushaltsvolumen von aktuell ca. 2.300 Mio €).

- Dies Defizit schmolz das Eigenkapital ab: von knapp 2,5 Mrd € auf 1,6 Mrd € (-914 Mio €). Wenngleich das kommunale „Eigenkapital“ nur eine fiktive Rechengröße ist, verdeutlicht sein Schrumpfen eine dramatische Schieflage der Kommunalfinanzen. Diese Entwicklung verweist auf die permanente – und politisch gewollte – Unterfinanzierung der Kommunen durch den Staat. Seit vielen Jahren werden die Kommunen von Bund und Ländern systematisch ausgeblutet. Alle Steuersenkungen der letzten Jahrzehnte gingen und gehen vor allem zu Lasten der Kommunen. Auf der anderen Seite bekamen die Gemeinden immer mehr Pflichtaufgaben übertragen, aber nicht die nötigen Geldmittel dafür (Verletzung des Konnexitätsprinzips).

- Nun stellt das Eigenkapital wie gesehen nur eine fiktive Rechengröße dar – der Fehlbetrag zwischen Erträgen und Aufwendungen aber ist real und muss real ausgeglichen werden. Dies geschieht mit zwei Methoden: zum einen über die Verringerung („Wertberichtigung“) des Anlagevermögens (siehe den 4. Block dieses Seminars). Zum andern durch Aufnahme von Krediten zum Haushaltsausgleich. Das permanente Defizit ließ parallel die Verschuldung der Stadt – vor allem bei Privatbanken – anschwellen: um 758 Mio € auf über 2,3 Mrd €. Seit 2010 übersteigt der Schuldenstand das Eigenkapital. (Auf die Struktur der Schulden gehen wir ebenfalls später ein.) Jeder Dortmunder Einwohner steht heute über die Stadtkasse mit knapp 4.000 € bei Banken in der Kreide und zahlt dafür mit seinen Steuern jährlich rund 100 € an Zinsen.

Beide Methoden des Haushaltsausgleichs, die Vernichtung von Anlagevermögen und die Kreditaufnahme am Kapitalmarkt zusammen bilden gleichsam eine gigantische Maschine zur schrittweisen Enteignung der Stadtbewohner, zur Umverteilung von Ressourcen des Gemeinwesens Stadt nach „oben“, auf private Vermögenskonten. Obschon den Stadtbewohnern individuell kein Cent am Vermögen ihrer Stadt eigen ist, wird ihnen auf diesem Weg Jahr für Jahr mehr von ihrem Kollektiveigentum enteignet. Die Kommunalverbände sprechen von einer „Vergeblichkeitsfalle“, der die Kommunen aus eigener Kraft nicht entkommen können. Vergeblich fordern sie auch seit Jahrzehnten eine grundlegende Gemeindefinanzreform.

Auswirkungen der chronischen Unterfinanzierung sind in den Haushaltsberatungen vor allem an zwei regelmäßig wiederkehrenden Vorgängen belegbar:

- Seit 2009 erfolgt jedes Jahr eine Spar- und Kürzungsrunde (früher „Konsolidierungsrunden“, neuerdings „Memorandum“ genannt). Kumuliert wurden bis 2016 mehr als 200 Mio € an Leistungen der Stadt für ihre Bürger gestrichen – und das trotz der gleichzeitigen Explosion des privaten Reichtums.

- Die Zahl der Beschäftigten der Stadtverwaltung wuchs zwar in 10 Jahren von 5.114 auf 6.360 Stellen (vzv.), aber bei weitem nicht proportional zum Aufgabenvolumen. Infolgedessen kommt es an allen Ecken und Enden zu teilweise dramatischen Engpässen bei der Aufgabenerledigung, zu weiteren  indirekten Leistungskürzungen für die Bürger, zu Überlastungen der Beschäftigten und (aufgrund wiederholter Einstellungsstopps) zur „Überalterung“ des Personals.

Ein Überblick über die Struktur der Aufwendungen markiert einige Knackpunkte der Dortmunder Haushaltsplanung, zu denen linke Politik sich verhalten muss:

- Den größten Aufwandsposten bilden – wie in allen Ruhrgebietsstädten – die Sozialleistungen, mit etwa einem Viertel des ganzen Haushaltsvolumens, ihr Anteil steigt deutlich überproportional (2009: 18,8 % - 2016: 23,3 %). Darin der dickste Brocken sind die Sozialtransferleistungen (KdU, GruSi, Kinder- und Jugendhilfe u.a., 2016: 453 Mio €), ebenfalls mit überproportionalem Wachstum (2010: +1,8% – 2016: +7,2%).

- Die größte Steigerung erfuhr der Bereich Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, mit einem Zuwachs von durchschnittlich +10,6 % pro Jahr lagen die Ausgaben hierfür weit über dem Anstieg des Haushalts insgesamt (durchschnittliches Wachstum +3,9 % p.a.).

- In „Leuchtturm“projekte - U-Turm, Konzerthaus, Flughafen, Phoenixsee, „Boulevard Kampstraße“ u.a - hat die Stadt fast soviel investiert, wie sie an Schulden aufnahm: ca. 570 Mio €. Hinzu kommen die laufenden Betriebskosten von  jährlich ca. 50 Mio €. Betriebswirtschaftlich würde sich das nur rechnen, wenn diese Aufwendungen zu entsprechenden Erträgen führten, aber diese decken bei weitem nicht einmal die jährlich auflaufenden Betriebskosten der Anlagen ab.

- Dagegen bleiben die Investitionen in die notwendige städtische Infrastruktur mit durchschnittlich 6,3 % des Gesamthaushalts weit hinter den tatsächlichen Erfordernissen zurück (durchschnittliches Wachstum +5,2 % p.a.). Das führt zu maroden Straßen, einem riesigen Sanierungsstau bei der Kanalisation, stagnierendem öffentlichem Wohnungsbau usw. Die Gegenüberstellung der Investitionen in die Infrastruktur (in 10 Jahren kumuliert: 1,1 Mrd €) einerseits und der Luxusinvestitionen in Leuchttürme und Events andrerseits (570 Mio €) zeugt von einer elitären, unseriösen Haushaltspolitik unter dem Leitmotiv: "Nach uns die Sintflut."

(Fortsetzung folgt)

Donnerstag, 16. Februar 2017

„Bertelsmannisierung“ der kommunalen Finanzpolitik – Das „Neue Kommunale Finanzmanagement“ (NKF)

Seminar der Ratsfraktion DieLINKE&Piraten Dortmund zur Einführung ins kommunale Haushaltsrecht - 1. Folge

Warum „Bertelsmannisierung“: Die Bertelsmann-Stiftung ist bekannt als einer der einflußreichsten Thinktanks neoliberaler Politik in Deutschland. Sie geht seit Jahrzehnten beratend in bundesdeutschen Staatskanzleien und Rathäusern ein und aus.

Der oberste Hüter der Stadtfinanzen heißt in Dortmund noch „Stadtkämmerer“. Doch sein täglicher Job basiert nicht mehr auf der „Kameralistik“, einem jahrhundertealten System staatlicher Finanzverwaltung, das noch in der feudalen Territorialhoheit wurzelte, sondern jetzt auf einem „Neuen Kommunalen Finanzmanagement“.

Kurz nach der Wiedereingliederung der ostdeutschen Kommunen in die „Marktwirtschaft“, in den letzten Jahren des vergangenen Jahrtausends, nutzten die Bertelsmänner und andere Neoliberale die Gunst der Stunde und schlugen den Länderregierungen vor, auch die Gemeindefinanzen enger in die Vermarktung öffentlicher Ressourcen einzubinden.

Ökonomisch erfüllen die Städte seit alters her eine doppelte Funktion, die für die kapitalistische Wirtschaftsweise konstitutiv war und heute noch ist:

-       Zum einen wetteifern die Städte darin, den Unternehmen günstige Rahmenbedingungen zu bieten: ausreichend viele und angemessen qualifizierte Arbeitskräfte, geringe Grundstücks- und Baukosten, niedrige Steuern und Abgaben, optimale Verkehrsverbindungen und sonstige Infrastruktur. Zur Bereitstellung der Arbeitskräfte gehört auch die soziale Versorgung sowie die Moderation von Interessenkonflikten zwischen Kapital und Arbeit auf der lokalen Ebene.

-       Zum zweiten sind die Städte – auch heute noch – als Absatzmärkte der Unternehmen unentbehrlich. Jeder Einwohner Dortmunds verfügt durchschnittlich über ein Nettoeinkommen von ca. 17.000 €/p.a. - das sind in summa rund 10 Mrd €, die großenteils am Ort selbst als Kaufkraft für Konsumgüter auftreten. Darüber hinaus wirft der Kommunalhaushalt direkt oder auf Umwegen – einschließlich aller Neben-, Schatten- und Beteiligungshaushalten – noch eine halb so große Summe als öffentliche Nachfrage auf den Markt (pro Kopf der Bevölkerung etwa 9.000 €/p.a.). Und meistens fließen diese Finanzströme auch noch über Banken und andere Vermittlungsagenturen.

In den letzten 30, 40 Jahren hat das neoliberale Politikkonzept die Funktion der Stadt als Dienstleister der Privatwirtschaft enorm gesteigert. Vorher, in der Nachkriegsperiode des „rheinischen Kapitalismus“ bestand der gesellschaftliche Auftrag der Gemeinden vor allem darin, eine einigermaßen sozialverträgliche Verteilung der Produktionsergebnisse zu gewährleisten. – Jetzt verlangt die Wirtschaft von der Kommunalpolitik eine aktive Mitwirkung am Wirtschaftswachstum, d.h. vor allem an der Expansion der Exportwirtschaft und der globalen Finanzplayer. Der Stadtkämmerer wird selbst zum Zocker an den Finanzmärkten.

Damit geraten die Städte viel stärker in den Sog der Marktbewegungen. Es geht nicht mehr nur um Arbeitskraft und Kaufkraft der Stadtbewohner und die Nachfragewirkung des Verwaltungshandelns, sondern die öffentlichen Leistungen, Einrichtungen und Vermögenswerte werden selbst zur Beute von Investoren.

-       Die klassische Form der Privatisierung kommunalen Vermögens ist die Kreditaufnahme bei Privatbanken. Die Verschuldung der Gemeinden am Kapitalmarkt hat zum Teil existenzgefährdende Ausmaße angenommen.

-       Besonders nach dem Untergang der „realsozialistischen“ Systemalternative beschleunigte sich die Auslagerung öffentlicher Einrichtungen bis hin zum Verkauf an Private.

-       Die direkte Beteiligung privater Investoren am städtischen Betriebsvermögen, die sog. „öffentlich-private Partnerschaft“ (ppp) wurde zur typischen Erscheinung der neuen Epoche.

Allen diesen Ansprüchen der entfesselten Marktkräfte genügte das alte kamerale Rechnungswesen kaum noch. Stattdessen schlug die Bertelsmann-Stiftung vor, die Städte aufs engste mit den Märkten zu verzahnen, indem sie sich auch intern in ihren Finanzabläufen nach betriebswirtschaftlichen Mustern richten. Das Gemeinwesen (="Kommune") mutierte zum Dienstleistungsunternehmen (OB Langemeyer führte die amtliche Bezeichnung „Konzern Stadt Dortmund“ ein), Politik mutierte zum „Standortwettbewerb“, Politiker und Verwaltungsbeamte zu Konzernmanagern, die erstmals in der Menschheitsgeschichte ihre Erfolge und Misserfolge nicht mehr nach sozialen, moralischen, ethischen Maßstäben bewerten, sondern nach Aufwand und Ertrag.

Das sogen. "Neue Kommunale Finanzmanagement" (NKF) hilft ihnen dabei, laufend zu kontrollieren, über welche Vermögenswerte sie verfügen, die sie am Markt verwerten können. Aber wohlgemerkt: Das NKF ist nur ein Hilfsmittel, um das neoliberale Politikkonzept auf der kommunalen Ebene effektiver umzusetzen.

Das NKF wurde ab 1994 vorbereitet, 2005 vom Landtag NRW als Gesetz beschlossen, ab 2009 für die NRW-Kommunen Pflicht (vorher freiwillig).

Nicht zufällig war Dortmund die erste Stadt in NRW, die das neue Verfahren 2006 einführte. Der damalige OB Langemeyer verstand die Stadt ausdrücklich als Dienstleister für die Wirtschaft und als „location“ für eine Eventkultur, die soziale Gegensätze ignoriert. Die Stadtsoziologen Häußermann und Siebel prägten dafür den Begriff „Festivalisierung der Stadt“.

Langemeyer bediente sich einprägsamer Parolen, die die neoliberale Denke auf den Punkt bringen: „Strukturwandel“ (von der Industrie- zur Dienstleistungs“metropole“) – „Hinein in den Wettbewerb der Metropolregionen“ – „Den Anderen die Hacken zeigen“ – „Im Standortwettbewerb entscheiden Alleinstellungsmerkmale“ – „Die Stärken stärken, denn die Starken ziehen die Schwächeren nach“ – „Wirtschaftsförderung ist die beste Sozialpolitik.“

(Fortsetzung folgt in Kürze)

Mittwoch, 25. November 2015

Notizen aus der Provinzhauptstadt: Offener Brief an den Chef der Wirtschaftsförderung Dortmund


Sehr geehrter Herr Westphal,

den Wirtschaftsplan 2016 der WF-DO kann ich nur eine Provokation gegenüber dem Rat nennen.
Selten offenbart sich die Mitschuld der Stadtverwaltung an der Armut in Dortmund so deutlich wie in diesem Plan. Dortmund hat eine der höchsten Armutsquoten unter den deutschen Großstädten, seit Jahr und Tag um die 17.000 Langzeitarbeitslose und verlor im „Strukturwandel“ 22.000 Helferstellen…
…und Ihr Wirtschaftsplan weigert sich, einem geltenden Ratsbeschluss Folge zu leisten, der Ihnen einen Zuschuss für Langzeitarbeitslose bei der Caritas auferlegt. Das allein ist schon skandalös. Doch der Hammer ist Ihre Begründung dafür.

Sie behaupten allen Ernstes, Aufgabe der WF-DO sei nicht, konkrete Arbeitsverhältnisse zu finanzieren, sondern nur mir der Erstellung von Modellen, Konzepten, Aufbau von Netzwerken, Arbeitsmarktkonferenzen u.ä. - ich sag's mal mit meinen Worten: - die Unternehmer bei Laune zu halten.

Da zieht sich eine direkte Linie vom ehemaligen JUSO-Vorsitzenden Westphal über den ehemaligen Ministerpräsidenten-NRW Rüttgers, der meinte "Privat geht vor Staat," bis zum ehemaligen FDP-Wirtschaftsminister Rexrodt, der meinte "Wirtschaft wird in der Wirtschaft gemacht."

Ihre Behauptung widerspricht Ihrer bisherigen Praxis. An anderen Stellen fördern Sie konkrete Arbeitsverhältnisse sehr wohl auch finanziell:
- z.B. durch kommunale Eigenanteile an ESF-Programmen,
- z.B. über Mietsubventionen für Räume und Geschäftsausstattung in den Technologiezentren,
- oder im Gründerinnenzentrum der Nordstadt.

Bis jetzt konnten wir glauben, mit Ihnen hätten wir endlich einen Verbündeten in unserem langen Kampf für die kommunale Beschäftigungsförderung gefunden. Im Mai letzten Jahres stimmten wir dem Konzept "Neue Arbeit und Ökonomie vor Ort" vor allem deshalb zu, weil es zum erstenmal den Plan für einen Integrationsarbeitsmarkt enthielt, und ein solcher wird ohne direkte städtische Eigenmittel keinen einzigen Arbeitsplatz schaffen.

Nur bei diesem CARITAS-Projekt behaupten Sie nun das Gegenteil. Das lassen wir nicht durchgehen. Dortmund braucht Arbeitsplätze, auch öffentlich geförderte. Eine Wirtschaftsförderung als stadteigenen Partyservice für Unternehmerfrühstücke braucht Dortmund nicht. Dafür sind uns 11 Mio € Haushaltsmittel zu schade.

Wenn Sie meinen, Beschäftigungsfinanzierung gehöre nicht zur WF-DO oder sei wo anders besser zu leisten - etwa im Sozialdezernat - dann sollten Sie diesen Bereich abgeben, aber einschließlich des dazugehörigen Budgets und der Mitarbeiter.

Diesen Wirtschaftsplan können wir jedenfalls nur zurückweisen.
Mit freundlichem Gruß
Wolf Stammnitz

Mittwoch, 3. Juni 2015

Notizen aus der Provinzhauptstadt: Bürgerbefragung blamiert die Stadtspitze.


Die knappe Hälfte (ca. 45% oder 805 Millionen €) des städtischen Gesamthaushalts hat die Dortmunder Stadtspitze 21 „strategischen Zielen“ zugeordnet, die ihr für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung der Stadt besonders wichtig erscheinen und an denen vor allem sie ihre Politik von den Bürgern bewertet sehen will. Das nennt sie einen „Wirkungsorientierten Haushalt“ (WOH). Diese 21 Teilziele gruppieren sich zu sieben „Zielfeldern“: Wirtschaft und Beschäftigung, Kinder-Jugend-Bildung, Sicherheit und Ordnung, Soziales, Umwelt, Lebensqualität, schließlich alles übergreifend die „Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit“, womit die Verringerung des Haushaltsdefizits und der Schuldenlast gemeint ist.

Um die Wirkung solcher „wirkungsorientierter“ Haushaltspolitik bewerten zu können, werden zum einen die Ziele mit bestimmten Kennzahlen belegt, zum anderen sollen turnusmäßig repräsentative Bürgerbefragung den Ist-Zustand der von den Dortmunder-innen gefühlten Lebensqualität feststellen, an dem Fortschritte – oder Rückschritte – in der Zielerreichung gemessen werden können. Die erste Befragung fand also im Herbst 2013, parallel zur politischen Beratung des ersten WOH statt. Genau ein Jahr später, im Herbst 2014 folgte die nächste Umfrage mit dem gleichen Fragebogen.

Was bei dieser Folgebefragung 2014 herauskam, deren Ergebnisse jetzt dem Rat vorliegen, müsste eigentlich allen Verantwortlichen die Schamröte ins Gesicht treiben:

Die Lebensqualität in Dortmund nimmt ab und nicht zu!

Quer über alle Zielfelder bewerteten die Bürger 2014 das Leben in unserer Stadt schlechter als im Vorjahr. Zwar sind von den knapp 3.000, die den Fragebogen ausgefüllt zurücksandten, 79% im allgemeinen mit der Lebensqualität in unserer Stadt zufrieden bis sehr zufrieden, und nur 21% bewerten sie eher negativ (durchschnittliche Schulnote „befriedigend“: 2,93); zwar verschieben sich die Bewertungen innerhalb nur eines Jahres nicht dramatisch – aber durchgängig über alle abgefragten Zielfelder fiel die Benotung 2014 negativer aus als 2013.

Die Einzelbenotungen bieten kaum Überraschendes. Am besten, nämlich mit „gut“ bewerten die Dortmunder-innen ihre Einkaufsmöglichkeiten (zu denen ja die Politik wenig beiträgt). Mit „gut minus“ auch noch die Gesundheitsversorgung, Theater und Bibliotheken (!) Schon Busse und Bahnen, Sicherheit und Sauberkeit, Lärm- und Umweltschutz, familiengerechtes Wohnen und die Serviceleistungen der Stadtverwaltung bringen es nur noch auf „drei minus“ bis „ausreichend“. Am schlechtesten (Durchschnittsnoten „ausreichend“ und darunter) kommen der Straßenzustand, die Radwege, öffentliche Toiletten, das Angebot von Arbeits- und Ausbildungsplätzen sowie preisgünstiges Wohnen weg.

Auffällig aber: Von den 57 Einzelfragen kamen 49 auf schlechtere Noten als im Jahr vorher (86%). Da muss sich niemand wundern, wenn auf die zusammenfassende Frage, wie die Lebensbedingungen in Dortmund sich in den nächsten fünf Jahren entwickeln werden, fast jede-r Zweite eine Verschlechterung erwartet (46% aller Antworten, plus 2% gegenüber 2013) und die Zahl derer, die auf Verbesserung setzen, von 18 auf nur noch 15% schrumpfte. (Die restlichen 39% hoffen, dass alles bleibt wie es ist.)

Dies ist ein deutliches Armutszeugnis für die herrschende Kommunalpolitik. Es besagt, dass weder die 800 „wirkungsorientiert“ eingesetzten Millionen der Stadt noch ihr Gesamthaushalt ausreichen, um die negativen Wirkungen der privaten Profitmacherei auf die Lebensbedingungen der Mehrheit aufzufangen. Aber wie wir den Laden hier kennen, werden die Herrschaften lieber auf solche für sie peinlichen Umfragen verzichten als auf das Profitsystem.

Sonntag, 12. Oktober 2014

TTIP – der letzte Sargnagel für die Selbstverwaltung. Beispiel Dortmund


Ein Vortrag für die Ratsfraktion DIELINKE & Piraten mit ATTAC und Gewerkschaft VERDI – 3. Teil und Schluss

Für unsere föderale Verfassung ist ja wesentlich, dass sie den Bürgern auf der untersten staatlichen Ebene, in der Kommune, relativ weite Regelungsrechte einräumt. Und das Standbein dieser kommunalen Selbstverwaltung ist die im Grundgesetz verankerte Finanz- oder Budgethoheit, nach der Städte und Gemeinden selbst bestimmen können, welche öffentlichen Güter sie, über die gesetzlich vorgegebenen Mindeststandards der Daseinsvorsorge hinaus – sich leisten wollen.
Was weder schwarz-gelbe Bundes- und Landesregierungen noch schwarz-rote und rot-grüne bis heute schafften, das würden die EU-Kommission und der US-Handelsminister mit ihrem Freihandelsabkommen „TTIP“ schaffen – wenn sie nicht von unten gestoppt werden: die Selbstverwaltung der Kommunen vollends abwürgen, diesen Eckpfeiler unserer Demokratie niederreißen. Dass TTIP, sollte es nicht verhindert werden, und CETA, das soeben ausgehandelte Abkommen mit Kanada – radikal Schluß machen würden mit unserer kommunalen Budgethoheit, will ich an konkreten Beispielen aus Dortmund zeigen.

Beispiel Gemeindesteuern

Ein ganzes Kapitel von CETA – und dann wohl auch von TTIP – behandelt steuerliche Fragen. Auch hier läuft die Sache darauf hinaus, die Staaten und ihre Gliederungen schadenersatzpflichtig zu machen, wenn einem Investor irgendwelche Steuern erhöht werden.

Mit diesem Steuerkapitel begeht die EU-Kommission nach Ansicht namhafter Verfassungsjuristen einen offenen Rechtsbruch. Denn die EU hat keinerlei Befugnisse, in die Steuerhoheit der Mitgliedstaaten einzugreifen. Der Streit um die rechtliche Bewertung dieses Eingriffs wird sehr wahrscheinlich vor Verwaltungs- und Verfassungsgerichten landen. Davon unabhängig aber hätten CETA und TTIP jedenfalls empfindliche Auswirkungen auf die kommunalen Steuereinnahmen:

Wenn multinationale Großkonzerne immer mehr die heimische Wirtschaft aus dem Markt drängen, sinken mit Sicherheit die Einnahmen aus einer der wichtigsten Gemeindesteuern, auf die unser Kämmerer aufgrund der desolaten Haushaltslage der Stadt dringend angewiesen ist: der Gewerbesteuer. Denn US-Konzerne zahlen in Dortmund keine Gewerbesteuern. Und ob der Stadtrat unter TTIP noch einmal wagen würde, die Gewerbesteuer anzuheben wie vor einem Jahr, müssen wir wohl ausschließen.

In eher bescheidenem Umfang haben unsere Kommunen bis dato auch das Recht, eigene Steuern zu erheben. Sobald CETA oder TTIP in Kraft tritt, wäre die Stadt für jede neue Steuer, die sie der Wirtschaft auferlegt, gegenüber US- und kanadischen Firmen schadenersatzpflichtig.

Ebenso wenn sie solche Steuern erhöht. Wie die Lokalpresse berichtete, hat der Dortmunder Stadtrat vor kurzem die Bettensteuer auf Hotelübernachtungen heraufgesetzt. Wäre TTIP schon in Kraft, könnten das Hilton-Hotel und einige weitere zu US-Ketten gehörende Häuser sich zwar nicht weigern, die Steuer an die Stadt abzuführen, denn nach neuester Rechtslage sind Steuerschuldner der Stadt nicht die Hotels selbst, sondern deren Übernachtungsgäste. Aber auf Schadenersatz verklagen könnten sie die Stadt dennoch, wenn sie glaubhaft machen, dass wegen der Bettensteuer ihre Übernachtungszahlen zurückgehen oder nicht in erwartetem Maß zunehmen. Vermutlich müssten sie das nicht mal beweisen – den privaten Schiedsrichtern dürfte schon ausreichen, dass die Stadt hier ein neues Hemmnis für private Investoren aufgebaut hat. Anfechtbar wäre ihr „Urteil“ ohnehin nicht.

Zusammenfassen lässt sich das Ganze schließlich in zwei Sätzen:

-       Auf rechtlicher Ebene maßt sich die EU-Kommission an, wesentliche Teile unseres Grundgesetzes auszuhebeln wie die Selbstverwaltung der Kommunen und die Steuerhoheit des Nationalstaats und verstößt damit auch gegen die EU-Verträge – ohne dass sie es für nötig hält, die nationalen Parlamente oder gar die betroffenen Bürger nach ihrer Zustimmung zu fragen.

-       Auf finanzieller Ebene soll und würde TTIP die öffentliche Daseinsvorsorge, die bei uns hauptsächlich von den Kommunen erbracht wird, Schritt für Schritt abwürgen und unsere städtischen Einrichtungen an private Geschäftemacher ausliefern – wie es heute in den USA der Fall ist, wo Städte wie Detroit schon zahlungsunfähig sind.

Wir wissen aber: Nur die Reichen können sich arme Städte leisten. Wenn wir unsere Heimatstadt, so wie wir sie kennen und schätzen, behalten wollen, müssen wir die EU-Kommission stoppen.