Wie Spezialdemokraten sich aus der Stadtkasse bedienten – außerhalb Recht und Gesetz
Dortmund leistete sich zehn Jahre lang einen Oberbürgermeister (SPD), der Hunderte Millionen € für überkandidelte Prestigeprojekte hinaus warf - der aber über die katastrophale Folge des Größenwahns, ein 150-Millionen-Loch in der Stadtkasse das Wahlvolk belog, bis einen Tag nach der Kommunalwahl 2009. Damit verstieß er laut OVG-Urteil gegen Recht und Gesetz.
Dortmund leistet sich immer noch einen Fraktionsvorsitzenden (SPD), der zwar nicht verhindern konnte, dass wegen dieser Gesetzwidrigkeit sämtliche anderen Ratsfraktionen und die Kommunalaufsicht einhellig die Wiederholung der Wahl beschlossen - der aber seine Fraktion ermunterte, den Ratsbeschluß vor Gericht anzufechten. Er selbst beteiligte sich allerdings nicht an der Klage.
Zehn Mitglieder der SPD-Fraktion klagten daraufhin gegen die Wahlwiederholung, obgleich auch sie die Verschwendungssucht ihres Ex-OB zehn Jahre lang immer abgenickt hatten. Sie heuerten sich dazu einen Staranwalt für 120.000 € an.
Dortmund leistet sich einen Stadtkämmerer (SPD), der ihnen den Anwalt für ihre Klage gegen die Stadt, die sie in zweiter und wohl letzter Instanz verloren, aus der Stadtkasse bezahlte.
Nachdem die Kommunalaufsicht dem Kämmerer die Kostenerstattung untersagte, versuchte derselbe SPD-Fraktionsvorsitzende, die 120.000 € mal eben aus der Fraktionskasse abzuzweigen. Auch das laut Kommunalaufsicht ein rechtswidriger Mißbrauch von Steuergeldern.
Zwei der kläglichen SPD-Kläger behalten sich noch eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision vor. Selbst ein – unwahrscheinlicher – Erfolg der Beschwerde würde an der Wahlwiederholung nichts ändern, könnte sie also nur weiter verzögern und die Kosten hochtreiben.
So haust die SPD in ihrem „Erbhof“ Dortmund.
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