Ein tiefes rotes Loch in der Stadtkasse, verursacht nicht zuletzt durch eine größenwahnsinnige „Standort“-Konkurrenz um Kapitalanleger, verschuldet von geltungssüchtigen Lokalfürsten, abgenickt immer brav von deren Ratsfraktion(en), vertuscht und verlogen bis einen Tag nach der Ratswahl (2009) –
– nur die Dortmunder SPD-Fraktion sah darin keine wahlverfälschende Unregelmäßigkeit im Sinne des Kommunalwahlgesetzes. Drei ihrer Mitglieder wollen sich nun über das betreffende Urteil des Oberverwaltungsgerichts beschweren: Wenn man das Gesetz so genau nimmt, argumentiert ihr Sprecher Olaf Radtke, „wäre zu fürchten, daß zukünftig jede zweite Kommunalwahl angefochten wird.“
Na das ist ja eine tolle Logik des Juristen Radtke: Er hält die von ihm und seinen Parteifreunden angerichteten Schäden für so normal, dass das Recht entsprechend hinzubiegen sei. Ist das nur zynisch oder schon versuchte Rechtsbeugung?
„Das Gesetz bin ich“ – was früher die Gutsherren, beanspruchen heute die Herren des Gemeinguts.
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