Freitag, 26. August 2011

Notizen aus der Provinzhauptstadt: Ungehorsam ist Pflicht

Es gehört zu den unleugbaren Lehren unserer Geschichte, dass die bürgerliche Demokratie selbst den Aufmarsch des Faschismus begünstigt, wenn Justiz und Polizeigewalt die Nazigegner am Widerstand hindern, kriminalisieren und schuldig sprechen. Als Konsequenz dieser Erfahrung wurde ins Grundgesetz der Bundesrepublik der Artikel 20, Abs.4 aufgenommen. Er lautet:
„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

Doch wieder erleben wir seit vielen Jahren, dass Richter nazistische Hetze ausdrücklich unter den Schutz der Staatsgewalt stellen. Meinungs- und Versammlungsfreiheit für Neonazis - ich kann mir nicht vorstellen, dass die Hüter der demokratischen Rechtsordnung so dumm sind, die Nazis von heute nicht als Erben des Nazireichs zu erkennen. Wenn also Dummheit ausscheidet, sieht der gesunde Menschenverstand nur vier mögliche Erklärungen für die Haltung dieser Richter:

- entweder den idealistischen Irrglauben, Demokratie und Humanität könnten sich allein im gewaltfreien Meinungsstreit gegen ihre gewalttätig organisierten Feinde durchsetzen;

- oder Mangel an Mut, das bewußt unscharf gehaltene politische Strafrecht so scharf gegen rechts anzuwenden, wie die Lehren aus Weimar und Nazireich es gebieten;

- ideologische Nähe zu rechtsradikalen Meinungen;

- oder die Richter benutzen die Stiefelnazis als nützliche Idioten, um aktive Demokraten als ebenso extremistisch und „gewaltbereit“ wie die Nazis zu denunzieren, im Vertrauen darauf, dass die Polizei beide zuverlässig in Schach halten kann.

Alle vier Möglichkeiten stehen im Widerspruch zu den Erfordernissen der Demokratie. Rechtsextreme Meinungen lassen sich tatsächlich nicht verbieten – aber deren organisierte Verbreitung sehr wohl. Dazu sind Gerichte offenkundig nicht bereit. So gehören denn organisierte Nazibanden zu unserer Gesellschaft, weil und solange wir uns solche Richter leisten wollen. Ihnen zu gehorchen, ist nicht „erste Bürgerpflicht“, sondern tödlich – schon heute wieder! Da bleibt tatsächlich nur das Recht auf Widerstand.

Von einem (sozial-) demokratischen Polizeipräsidenten wäre zu verlangen, dass er die Verfassung kennt, auf die er seinen Amtseid geschworen hat. Und wenn er schon nicht selbst aus seinem Kadavergehorsam herausfindet, sollte er wenigstens die Bürger auf ihr verfassungsgemäßes Recht zum Widerstand hinweisen und die demokratische Pflicht, es zu nutzen. Von einer demokratischen Presse wäre dasselbe zu verlangen.

In Dortmund ist das offenbar zuviel verlangt. Da droht der oberste Knüppelschwinger schon mal vorbeugend, Blockade sei ein "Straftatbestand". Dass jüngere Gerichtsurteile zu anderen Ergebnissen kamen, ignoriert er. Denn sie passen nicht in die Pro-Nazi-Taktik, mit der die Polizei Dortmund erst zu einem festen Nazi-Stützpunkt gemacht hat. 

Da kann ich nur raten: Nicht einschüchtern lassen! Selbst aktiv werden. Der Widerstand richtet sich auch gegen eine auf dem rechten Auge blinde Staatsmacht. 

Siehe auch:
http://www.dielinke-nrw.de/start/aktuelles/detailansicht_der_news/zurueck/aktuelles/artikel/was-die-dresdener-koennen-koennen-die-dortmunder-auch/

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