Rund 15.000 Einwendungen von Bürgern sowie der meisten Anliegergemeinden und
Naturschutzverbände gegen den Antrag des Dortmunder Flughafens auf
Betriebszeitenerweiterung haben die Genehmigungsbehörde
(Bezirksregierung Münster) nicht gehindert, der politischen Willensbildung zu folgen und den Antrag zu genehmigen.
Die
SGF hat ihre im Vorfeld geäußerten Versprechen, Klageverfahren von
Mitgliedern zu unterstützen, wahr gemacht. Die Genehmigung ist somit
noch nicht rechtskräftig, sie bedarf der gerichtlichen Überprüfung.
Nähere
Angaben entnehmen Sie bitte der nachstehenden Pressemitteilung. Wir
bitten um Berücksichtigung in Ihrer Berichterstattung und bedanken uns
im Voraus.
I n
Mitte Juli 2014 haben vier von der Schutzgemeinschaft Fluglärm
Dortmund-Kreis Unna ausgesuchte Klägerinnen und Kläger beim
Oberverwaltungsgericht in Münster gegen die Genehmigung von regelmäßigem
Nachtflugbetrieb in Dortmund durch die Bezirksregierung Münster
geklagt. Im August wurde dann noch für einen der Kläger ein Eilantrag
nachgereicht, um dem Verfahren angesichts der langen
Verfahrenslaufzeiten bei Gericht mehr Nachdruck zu verleihen und das
Schaffen vollendeter Tatsachen zu verhindern. Nachdem das Gericht Ende
2014 zugesagt hat, nach Möglichkeit eine Verhandlung und Entscheidung
des Klageverfahrens noch im Jahre 2015 herbeizuführen, hat die
Schutzgemeinschaft den Antrag im Eilverfahren zurückgezogen. Er wäre
voraussichtlich ohnehin erst kurz vor der nun in Aussicht gestellten
mündlichen Verhandlung und Entscheidung im Klageverfahren entschieden
worden. Die Schutzgemeinschaft begrüßt die Tatsache, dass das
Oberverwaltungsgericht in Münster einen Weg gefunden hat, den
Rechtsstreit in relativ kurzer Z eit
zu verhandeln und zu entscheiden. Mit der Rücknahme des Eilantrags ist
weder eine Aussage zu den Erfolgsaussichten im Klageverfahren getroffen,
noch sind damit negative Kostenfolgen verbunden. Die
Verfahrensbeteiligten haben sich darauf geeinigt, die Kosten nach dem
Erfolg des Klageverfahrens zu verteilen.
Die
Schutzgemeinschaft blickt nun optimistisch einer mündlichen Verhandlung
vor dem Oberverwaltungsgericht in diesem Jahr entgegen. Der Einstieg in
den Nachtflug ist für einen Flughafen wie Dortmund inmitten viel früher
entstandener Wohnsiedlungen nicht vertretbar. Die Schutzgemeinschaft
erwartet daher einen Erfolg ihrer Klage.
12. März 2015
Ursula Wirtz
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen