Die Nazitruppe „Thüringer Heimatschutz“, aus der die Zwickauer Mörderbande und deren Komplizen hervorgingen, wurde von einem V-Mann des Verfassungsschutzes geleitet. Das Verbotsverfahren gegen die NPD ist geplatzt, weil es in der NPD von Verfassungsschützern in leitenden Positionen nur so wimmelt. Daraus ergeben sich weitreichende Fragen:
Wen oder was schützt eigentlich der Verfassungsschutz – die Verfassung vor Nazis oder Naziverbrecher vor Ermittlungen? Und wenn am Ende die ganze NPD eine Erfindung des Verfassungsschutzes ist? Dann wäre sie sozusagen ein Verfassungsorgan und dürfte gar nicht verboten werden. Außerdem müßte der Verfassungsschutz dann sofort eine neue NPD erfinden, schon für seine rechtsradikalen V-Leute.
Wäre der Verfassungsschutz vielleicht ganz in Ordnung, wenn er nur nicht so viele rechtsextreme Agenten hätte? Die sind ja zugleich V-Leute der NPD im Verfassungsschutz. Und wenn am Ende der ganze Verfassungsschutz eine Erfindung der Nazis - - - sozusagen ein legaler Arm der NPD - - - wer hatte den doch gleich aufgebaut nach dem Krieg? Das war doch Hitlers Geheimdienstgeneral Gehlen, ach so.
Wie man’s auch dreht: Der Verfassungsschutz ist mindestens so verfassungswidrig wie seine Schützlinge. Damit stoßen wir auf den einzigen Ausweg, wie ein Verbotsverfahren gegen die NPD doch noch möglich würde: Den Verfassungsschutz gleich mit verbieten!
Dann bleibt allerdings noch die Frage: Sollten die V-Leute der NPD etwa auch im Innenministerium - - - Nein, an sowas darf man als guter Demokrat einfach nicht denken!
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