„Da ist dir wohl deine Phantasie durchgegangen,“ bekam ich auf meine Glosse „V-Männer“ in diesem Blog zu hören. – Aber mitnichten, sag’ ich: Wenn Verfassungsschutzleiter sich weigerten, ihre Agenten in den Führungen der Neonazibanden „abzuschalten“, und somit das Verbot der NPD verhinderten, so geschehen 2002 und jetzt wieder, da muss man sich doch fragen, wer hier wen schützt. Die funktionieren, zumindest objektiv, als V-Leute der NPD im Verfassungsschutz. – Und wenn der Herr Innenminister selbst sich weigert? Dito.
In diesem Zusammenhang noch einmal zum Scheinargument, eine legale Nazipartei sei besser zu überwachen als illegale Strukturen. Offenbar hat die NPD die ganze Zeit ihre Legalität genutzt, in aller Ruhe mit dicken Staatsgeldern antidemokratische Netzwerke und Mörderbanden zu organisieren. Der Verfassungsschutz hat das in aller Ruhe „beobachtet“, mit Millionen-Euro-Agentenhonoraren gesponsert, kann oder will aber nichts gegen die Naziverbrechen tun. Den Nutzen aus dieser Taktik ziehen also ganz einseitig die Nazis. Wer das nicht sehen will, macht uns was vor und kann nicht anders bezeichnet werden als: V-Mann der Nazis im Staatsapparat.
(Phantasie hilft manchmal auch, Hintergründe und Zusammenhänge zu entdecken, wo die Fakten verheimlicht werden.)
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