Zur „Richterschelte für Gutachter zum Flughafen“ (RN vom 28.07.2011):
Nach genau derselben Methode, die das Oberverwaltungsgericht Münster jetzt für den Flughafen Münster-Osnabrück als untauglich verwarf, haben dieselben Gutachter 2005 auch den Ausbau des Dortmunder Flughafens empfohlen. Da kann Flughafensprecher Marc Schulte sich nicht mit „anderer Datengrundlage“ herausreden und nicht mit dem anderen „Geschäftsfeld“ für Münster-Osnabrück: Mit denselben spekulativen Annahmen über regionalwirtschaftliche Effekte des Flugverkehrs und angeblich zu erwartende Arbeitsplätze wie im Fall Münster-Osnabrück operierten die „Experten“ der Uni Münster auch für den Dortmunder Flughafen.
Genau diese wissenschaftlich unseriöse Methode hatten die Linken im Dortmunder Rat bereits 2005 als „Gefälligkeitsgutachten“ angeprangert. Das OVG-Urteil hat uns darin jetzt voll und ganz bestätigt. Damit verliert auch die Ausweitung der Betriebszeit am Flughafen Dortmund ihre letzte Begründung.
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