Im November 2013 griff die Dortmunder LINKE-Ratsfraktion Medienberichte auf, nach denen der Bergbaukonzern Ruhrkohle AG zwei Jahrzehnte lang bis 2006 ausgekohlte Flöze und Strecken unter Tage mit 1,6 Millionen Tonnen hochgiftigem Sondermüll verfüllt hat. Mit Genehmigungen der Landesbehörden NRW, die die Rechtsgrundlage dafür passend hinbogen.
Die Dortmunder LINKE richtete dazu im Umweltausschuß des Stadtrats eine Anfrage an die Stadtverwaltung, um zu erfahren, inwieweit Dortmunds Grundwasser durch den Giftmüll bedroht ist und wie die Stadtspitze sich dazu verhält. Hintergrund der Anfrage: Unter Tage hängen sämtliche Steinkohlezechen des Ruhrgebiets untrennbar miteinander zusammen, das Grubenwasser bildet darin sozusagen einen großen See. Die eingelagerten Giftstoffe könnten also das ganze Ruhrgebiet kontaminieren.
Die
Stadtverwaltung antwortete Anfang Januar ausweichend: „Eine Verwertung von
bergbaufremden Abfällen in untertägigen Bauwerken hat es nach Kenntnis des
Umweltamtes im Bereich des Dortmunder Stadtgebietes nicht gegeben.“ – Das hatten
wir gar nicht gefragt, denn das wußten wir schon vorher. Im übrigen versteckte die
Stadt sich hinter der Bezirksregierung Arnsberg als Genehmigungsbehörde und diese hinter einem allgemeinen
Bericht der Landesregierung an den Landtag.
Damit
gaben wir uns nicht zufrieden. Nach weiteren Nachforschungen stellten wir jetzt
eine zweite Anfrage im Umweltausschuß:
„Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
zu unserer Anfrage zum Thema Sondermüll in Bergwerken haben
wir einige ergänzende Nachfragen an die Dortmunder Verwaltung:
1. Ist die Stadt
Dortmund im Rahmen der seinerzeitigen Genehmigungsverfahren zum Einbringen bergbaufremder
Versatzstoffe in Steinkohlebergwerke der Ruhrkohle AG durch die Bergbehörde angehört
worden, und / oder wie hat sie dazu Stellung genommen?
2. Bis zu welcher
Teufe reichen die alten Flözhorizonte unterhalb des Dortmunder
Stadtgebiets?
3. Ist der Verwaltung
bekannt, dass die den seinerzeitigen bergrechtlichen Genehmigungen
zum
"vollständigen Einschluss" bergbaufremder Versatzstoffe zugrunde
gelegten Annahmen (die im Bericht der Landesregierung wiederholt werden), insbesondere
über Abbindeverhalten und Festigkeit der Stoffgemische, nach neueren Untersuchungen
nicht mehr uneingeschränkt haltbar sind und infolgedessen die Sicherheit des
"vollständigen Einschlusses" nicht gewährleistet ist? (vergl.
Presseberichte DER SPIEGEL 29/23013; Die WELT 28.07.2013, Junge Welt 09.11.2013)
4. Kann die
Verwaltung ausschließen, dass nach der beabsichtigten Flutung der stillgelegten
Steinkohlebergwerke
(ab 2018) deren Grubenwässer sich untertägig auf Dortmunder Stadtgebiet ausbreiten?
5. Welche
Erkenntnisse hat die Verwaltung über die Gefährdung des Grund- und
Oberflächenwassers
durch in Brüchen, geologischen Sprüngen und eingestürzten Hohlräumen
aufsteigendes
Grubenwasser? Kann die Verwaltung diese Gefährdung für das Dortmunder
Einzugsgebiet ausschließen?
6. Gibt es noch
Wasserhaltungen in Bergwerken auf Dortmunder Stadtgebiet, bei denen
Grubenwasser abgepumpt wird? Wenn ja, wohin werden diese Grubenwässer
eingeleitet?
Mit freundlichen Grüßen
Utz Kowalewski“
Sollte die Stadtverwaltung sich weiter um eine sachgerechte Antwort
drücken, werden wir unser Recht auf Akteneinsicht wahrnehmen.
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